(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Straßen und Tiefbau GOLDTEC (nachfolgend „Auftragnehmer") gegenüber ihren Auftraggebern im Bereich Tiefbau, Leitungsbau, Straßenbau und verwandter Leistungen.
(2) Für Bauleistungen gilt ergänzend die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B), in ihrer jeweils gültigen Fassung als vereinbart, soweit nichts Abweichendes geregelt ist.
(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung zustande.
(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Leistungsverzeichnis.
(2) Die Ausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen DIN-Normen und Vorschriften.
(3) Erforderliche behördliche Genehmigungen sowie die Klärung des Verlaufs vorhandener Versorgungsleitungen obliegen – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – dem Auftraggeber.
(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(3) Bei umfangreichen Aufträgen ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen.
(1) Vereinbarte Termine und Fristen gelten nur bei rechtzeitiger Bereitstellung aller vom Auftraggeber beizubringenden Unterlagen, Genehmigungen und Vorleistungen.
(2) Ereignisse höherer Gewalt, ungünstige Witterung sowie nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Verzögerungen verlängern die Fristen angemessen.
Die Abnahme der Leistung erfolgt nach Maßgabe der VOB/B. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vertragsgemäß erbrachte Leistungen abzunehmen.
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen bzw. die Fristen nach VOB/B.
(2) Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen. Dem Auftragnehmer ist Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie nicht wesentlicher Bestandteil des Grundstücks geworden sind.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Diese AGB dienen als Muster und ersetzen keine Rechtsberatung. Sie sollten vor Verwendung durch die Straßen und Tiefbau GOLDTEC anwaltlich geprüft und an den konkreten Geschäftsbetrieb angepasst werden. Stand: 2026.